• Beurlaubungen bis zu 2 Tage sind über die Klassenleitung, längere Beurlaubungsanträge sind beim Schulleiter zu stellen. Ebenso sind Beurlaubungsanträge bis zu 2 Tagen, die vor oder nach Ferien liegen, direkt beim Schulleiter zu stellen.

        Unter dem folgenden Link können Sie genehmigbare Gründe einsehen:

        https://www.landesrecht-bw.de/perma?j=SchulBesV_BW_!_4

         

        Download des Formulars