• Elisabeth Selbert (1896-1986)

        • „Mutter des Grundgesetzes“


          Elisabeth Selbert (geboren am 22.9.1896 als Martha Elisabeth Rohde in Kassel) war eine Juristin, arbeitete als Rechtsanwältin und hat als eine von nur vier Frauen 1948/49 an der Formulierung des Grundgesetzes des Bundesrepublik Deutschland mitgewirkt. Sie war außerdem Mitglied der SPD und einige Jahre als Politikerin in Hessen aktiv, bis sie sich 1958 aus der Politik zurückzog, um wieder (bis zu ihrem 85. Lebensjahr) als Anwältin für Familienrecht zu arbeiten. Sie war seit 1920 mit Adam Selbert verheiratet, zusammen hatten sie zwei Kinder. Elisabeth Selbert starb am 9.6.1986 in ihrem Geburtsort Kassel.

           

          Warum ist unsere Schule nach ihr benannt?
          Elisabeth Selbert verfolgte zeitlebens zielstrebig und hartnäckig gegen viele Widerstände ihren eigenen Weg. Dabei war es ihr wichtig, sich für ihre Familie, die Rechte der Frauen und die Gesellschaft im Allgemeinen zu engagieren:

          Sie bereitete sich im Selbststudium auf das Abitur vor und absolvierte neben Familie und Politik ihre juristische Ausbildung an den Universitäten Marburg und Göttingen.
          Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten in Jahr 1933 verlor ihr Mann seine Arbeit und wurde zeitweise in einem Konzentrationslager inhaftiert. Obwohl die Nazis Frauen aus dem Rechtswesen heraushalten wollten, gelang es Selbert 1934 eine Zulassung als Anwältin zu erhalten und eine eigene Kanzlei zu eröffnen, mit der sie ihre Familie ernährte, während Adam Selbert wegen politischer Verfolung bis 1945 erwerbslos blieb.
          Als Anwältin half sie im Rahmen ihr Tätigkeit als Anwältin mit, politisch Verfolgten durch kleine Widerstandsleistungen z.B. vor dem KZ zu bewahren.
          Nach dem Krieg war sie Mitglied des parlamentarischen Rats, der das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erarbeiten sollte. Es ist ihrem Engagement zu verdanken, dass der eindeutige und umfassende Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in Artikel 3 verankert wurde. Dagegen gab es zunächst große Widerstände zu überwinden, wovon sie sich aber nicht entmutigen ließ: Am 18. Januar 1949 wurde der Gleichstellungsgrundsatz schließlich einstimmig angenommen und prägt seitdem die deutsche Gesetzgebung