• Informationen zur Klassenpflegschaft

        • Elternvertretung/Klassenpflegschaft
          Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern der Schüler/-innen und den Lehrer/-innen der Klasse. Sie dient der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der Jugend zu fördern. Eltern und Lehrer sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen (Auszug aus §56, Schulgesetz). Die Klassenpflegschaft tritt mindestens einmal pro Schulhalbjahr zusammen (Klassenpflegschafts- oder Elternabend).

          Einladung zu den Klassenpflegschaften
          Zu den Klassenplfegschaftssitzung lädt der oder die Klassenpflegschaftsvorsitzende ein. Die Ausnahme bilden die neuen Klassenstufen 5, weil hier erst noch gewählt werden muss. Zur ersten Klassenpflegschaftssitzung der 5er-Klassen laden Schulleitung und die Elternbeirats-Vorsitzende ein. Für alle Klassenpflegschaftsabende schlägt die Schulleitung drei Termine vor, von denen nicht abgewichen werden sollte, da die Filderstädter Schulen Termin-Absprachen treffen um Überschneidungen zu vermeiden.


          An diesem Elternabend werden sich, soweit möglich, die Fachlehrer/ -innen der Klasse vorstellen. In der Klassenstufe 5 stellen sich die Fachlehrer/-innen bereits am 1. Schultag vor.


          Wahl der Elternvertreter
          Für jede Klasse werden ein Elternvertreter und dessen Stellvertreter gewählt
          Jedes anwesende Elternteil mit Sorgerecht ist mit einer Stimme wahlberechtigt, Stimmübertragungen sind nicht möglich
          Wählbar ist jedes anwesende Elternteil mit Sorgerecht
          Ausnahmen:  Der/Diejenige ist bereits Elternvertreter einer anderen Klasse derselben Schule, er/sie ist Lehrer der Schule oder in der Schulverwaltung tätig.
          Elternvertreter und Stellvertreter sollen in getrennten Wahlgängen in geheimer Abstimmung ermittelt werden. Eine offene Abstimmung kann erfolgen, wenn das einstimmig beschlossen wird.
          Die gewählten Elternvertreter/-innen erhalten nach ihrer Wahl ein Informationsschreiben für die Gestaltung von Elternabenden, die von einer Elternarbeitsgruppe zusammengestellt wurden. Die Elternvertreter aller Klassen bilden den Elternbeirat des ESG. Für alle, die mit dieser Aufgabe nicht so vertraut sind, bietet der GEB (Gesamtelternbeirat) immer wieder Einführungskurse an.

          Vielen Dank an alle, die sich dieser Aufgabe stellen! Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!