Die Anfahrt auf den oberen Parkplatz ("Lehrerparkplatz") ist wegen der Baumaßnahmen ab sofort folgendermaßen geregelt:
- Der obere Parkplatz darf nur noch vom Personal der Schule angefahren werden (nun mit Gegenverkehr für die Abfahrt).
- Die Zufahrt, um Kinder zur Schule zu fahren, ist dort nicht mehr gestattet.
- Die Zufahrt zum unteren Parkplatz ist unverändert möglich.